Führerschein mit 17

Jetzt auch in Brandenburg


Der Führerschein mit 17 oder auch "Begleitetes Fahren" genannt, darf jetzt auch in Brandenburg erworben werden.
Hier die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17:

Wann kann der Bewerber den Antrag auf das "Begleitete Fahren ab 17" bei der Behörde stellen?
Ab welchem Alter darf für das "Begleitete Fahren ab 17" ausgebildet werden?
Wann darf mit der Ausbildung begonnen werden?
Kann ein Fahrschüler mit 17½ Jahren schon vor Januar 2006 mit der Ausbildung anfangen?
Kann jemand z.B. mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem "Begleiteten Fahren" beginnen?
Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?
Kann ein Bewerber mit 16½ Jahren eine Ausbildung für die "Doppelklasse" B und A machen?
Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17½ Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte?
Welche Voraussetzungen muss ein Fahrlehrer erfüllen, damit der Fahrschüler für das "Begleitete Fahren" ausbilden darf?
Muss der Fahrlehrer vorher an einem Seminar teilnehmen?
Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung von Bewerbern für das "Begleitete Fahren"?
Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
Wer händigt die Prüfungsbescheinigung aus?
Wie ist zu verfahren, wenn der Prüfer im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers hat?
Haben die Erziehungsberechtigten Einfluss auf die Begleitperson?
Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Enthält die "Prüfungsbescheinigung" ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
Wird der "Kartenführerschein" von der Behörde automatisch zugesandt?
Was ist, wenn jemand seinen "Kartenführerschein" bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Wann beginnt beim Begleiteten Fahren die Probezeit?
Wie lange dauert beim "Begleiteten Fahren" die Probezeit?
Wer darf den Fahranfänger begleiten?

Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende: Darf ein Begleiter, der Fahrlehrer ist und der das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, als Begleiter fungieren?
Wenn der Begleiter wahrend der letzten 5 Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
Muss ein Begleiter, der Fahrlehrer ist, an einer Einweisung teilnehmen?
Wer führt die Einweisung durch?
Wie lange soll eine solche Einweisung dauern?
Was soll in der Einweisung vermittelt werden?
Darf jede Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?
Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten?
Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
Kann die Prüfbescheinigung widerrufen werden?
Welche Konsequenzen hat es für den Fahranfänger, wenn er ohne Begleiter fährt?
Wann darf nach der Abnahme eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?
Darf mit den eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen M, L und S auch im Ausland gefahren werden?
Wie wird verfahren, wenn der Antragsteller für das Begleitete Fahren ab 17 bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist?
Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten?
Findet eine wissenschaftliche Begleituntersuchung zum Begleiteten Fahren statt?

Bei weiteren Fragen zum Führerschein mit 17 oder zur Anmeldung bei uns sind wir unter der Rufnummer 0151/2 113 4462 zu erreichen.