Aktuelle Seite: Startseite Fahrschule Fahrschule mit 17

Führerschein mit 17

Der Führerschein mit 17 oder auch "Begleitetes Fahren" genannt, darf jetzt auch in Brandenburg erworben werden.
Hier die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Begleiteten Fahren ab 17:

Wann darf mit der Ausbildung begonnen werden?
Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17½ Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte?
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
Wer händigt die Prüfungsbescheinigung aus?
Haben die Erziehungsberechtigten Einfluss auf die Begleitperson?
Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Enthält die "Prüfungsbescheinigung" ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
Wird der "Kartenführerschein" von der Behörde automatisch zugesandt?
Was ist, wenn jemand seinen "Kartenführerschein" bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Wann beginnt beim Begleiteten Fahren die Probezeit?
Wie lange dauert beim "Begleiteten Fahren" die Probezeit?
Wer darf den Fahranfänger begleiten?

Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende: Wenn der Begleiter wahrend der letzten 5 Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen?
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
Wer führt die Einweisung durch?
Wie lange soll eine solche Einweisung dauern?
Was soll in der Einweisung vermittelt werden?
Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten?
Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt?
Kann die Prüfbescheinigung widerrufen werden?
Welche Konsequenzen hat es für den Fahranfänger, wenn er ohne Begleiter fährt?
Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten?